Luxembourg Air Ambulance führt Tests mit einem ferngelenktem Fluggerät durch. Noch fehlen Genehmigungen.
Das Konsortium des Griffin-Projekts – bestehend aus Laboratoires Réunis, Luxembourg Air Ambulance, Post Luxembourg und Santé Services – hat wichtige Schritte auf dem Weg zum Transport medizinischer Proben mit Drohnen im Großherzogtum angekündigt. Die Luxembourg Air Ambulance etwa hat ihre Zertifizierung für den Betrieb von kommerziellen Drohnen erhalten und eine Drohne vom Typ Eiger erworben, um damit Transporte durchzuführen. Diese Drohne des Schweizer Unternehmens Rigitech wird in einer Höhe zwischen 80 und 120 Metern fliegen und dabei Geschwindigkeiten von über 100 km/h erreichen. Das Fluggerät kann bis zu drei Kilogramm Gewicht befördern, hat ein Ladevolumen von 15 Liter, eine Reichweite von 100 Kilometern und ist mit einem Fallschirm ausgestattet.
Die Chamber-Abgeordnete Octavie Modert (CSV) will deswegen in einer parlamentarischen Anfrage an Yuriko Backes (DP), Ministerin für Mobilität, und Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) wissen, welche Genehmigungen für den Drohnentransport erforderlich sind und ob bereits welche erteilt wurden.
Aus der ministeriellen Antwort geht am Dienstag hervor, dass nach einer Risikoanalyse aus Gründen der Flugsicherheit, die mit der Flugroute der Drohne zusammenhängen, vereinbart wurde, bestimmte Tage und bestimmte Zeitfenster an diesen Tagen für diese Art von Operationen festzulegen, die von Einschränkungen bei der Nutzung von Flugrouten begleitet werden. „Es ist geplant, die Luftfahrtgemeinschaft über geeignete Kanäle zu warnen und zu informieren“, heißt es weiter. Die Lieferung von Proben müsse außerdem bestimmte Bedingungen für den Transport gefährlicher Güter erfüllen, wie die Verpackung der Proben oder die Schulung des Personals.
Der Transport von Proben muss Regeln folgen
Durch den intensiven Austausch zwischen dem Betreiber Luxembourg Air Rescue (LAR), der Flugsicherungsverwaltung (ANA) und der Direction de l‘Aviation civile (DAC) konnte das Projekt erheblich vorangebracht werden, um die Frist, die in diesem Fall mehrere Wochen betragen kann, so kurz wie möglich zu halten. Auch wenn die DAC noch keine Genehmigung für den Einsatz dieser Drohnen im Großherzogtum Luxemburg erteilt habe, befinde sich das Projekt auf der Zielgeraden, ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt ein konkretes Datum für die Erteilung einer Genehmigung genannt werden könne.
„Der Transport von Proben muss Regeln folgen, die die Unversehrtheit der Probe und die Sicherheit des Personals gewährleisten“, betonen die Ministerinnen. Auch müsse die Kennzeichnung und die Festigkeit der Verpackung den geltenden Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter entsprechen.
Wenn alle gesetzlichen und regulatorischen Bedingungen eingehalten werden, könnte die Einführung von Drohnen in die Logistik für die Lieferung medizinischer Proben ein alternatives Transportmittel darstellen, das gegebenenfalls „eine schnellere Diagnose ermöglicht und eine gerechtere Verteilung der medizinischen Ressourcen über das Land bietet“, so Backes und Deprez.